Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Betriebsärztliche Grundbetreuung:
-
Begehung von Arbeitsplätzen mit einer Beratung bezüglich der Arbeitsplatzbedingungen und Arbeitsplatzgestaltung
-
Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses (sog. ASA-Sitzungen)
-
Beratungen der Mitarbeiter, Vorgesetzten und Unternehmer
Betriebsspezifische Betreuung:
-
Angebotsvorsorge, Pflichtvorsorge und Wunschvorsorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorgen
(ArbmedVV), Eignungsuntersuchung, Einstellungsuntersuchung
-
Betriebsärztliche Beratung bei arbeitsmedizinischen, sozialmedizinischen und auch allgemeinmedizinischen Fragestellungen
-
Mitwirkung und Unterstützung bei Verfahren zum sog. Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM-Verfahren)
-
Impfberatung bei tätigkeitsbedingten Infektionsgefährdungen und saisonale Grippeimpfungen
-
Hygieneschutzbelehrungen nach §43 des Infektionsschutzgesetzes.
-
Mutterschutzberatung nach Mutterschutzgesetz (MuSchG)
-
Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung